Streitige Scheidung

Von einer streitigen Scheidung stricht man dann, wenn einer der Ehegatten die Zustimmung zur Scheidung verweigert oder eine einvernehmliche Ehescheidung an einer sogenannten Folgesache, wie dem Zugewinnausgleich, dem nachehelichen Unterhalt, dem Sorgerecht oder Umgangsrecht, dem Kindesunterhalt oder einer weiteren Folgesache scheitert, weil man dort keine Einvernehmen erzielen kann.

Eine streitige Scheidung dauert in der Regel länger, weil das Gericht dazu verpflichtet ist, eine einheitliche Entscheidung zu treffen. Das heißt, dass das Gericht alle sogenannten Folgesachen mit dem Ausspruch der Scheidung in einem Beschluss entscheiden muss.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein sogenanntes Verbundverfahren. Man spricht daher vom "Scheidungsverbund".

Es ist mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen. Einerseits, weil beim Zugewinnausgleich, dem nachehelichen Unterhalt oder in Sorgerechtsangelegenheiten Beweis durch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden könnte, andererseits müssen die einzelnen Anträge nicht sofort mit der Scheidung eingereicht werden, sondern können bis zu zwei Wochen vor dem geplanten gerichtlich festgesetzten Scheidungstermin eingereicht werden.

Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, ein Verfahren zeitlich in der Länge zu beeinflussen. Unter Umständen kann es in Ihrem Interesse sein, dass ein Verfahren länger andauert, insbesondere dann, wenn Trennungsunterhalt gezahlt wird.

Haben Sie Fragen zur Dauer eines Scheidungsverfahrens in Rostock? Wir können Ihnen dazu Hinweise geben.


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