Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung oder Trennungsvertrag
Ein Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung muss bei Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar geschlossen werden. Wird dies korrekt durchgeführt, sind die getroffenen Regelungen in der Regel nicht mehr greifbar.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung dient der Regelung aller wesentlichen Fragen, die im Falle einer Scheidung relevant werden können. Insbesondere regeln diese Vereinbarungen die Eigentumsverhältnisse an Immobilien der Ehegatten – unabhängig davon, ob das Haus oder die Wohnung dem Ehemann, der Ehefrau oder beiden gemeinsam gehört. Selbst bereits vor der Ehe erworbener Immobilienbesitz kann eine Regelung erforderlich machen.
Weitere Themen für Scheidungsfolgenvereinbarungen sind die Feststellung und Zahlung von Zugewinnausgleichsansprüchen, Regelungen betreffend den Versorgungsausgleich, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt sowie die Aufteilung von Haushaltsgegenständen.
Letztlich sind den Vertragsbestandteilen in der notariellen Vereinbarung keine Grenzen gesetzt, denn die Eheleute sind relativ frei in den Vereinbarungen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass beide Ehegatten sich einig sein müssen. Wenn ein Ehevertrag / eine Scheidungsvogelvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung ausgewogen ist und die Interessen beider Ehegatten berücksichtigt, kann ein solcher Vertrag auch nicht im Nachhinein angegriffen werden. Ein Vertrag, der nur die Belange eines Ehegatten berücksichtigt, ist jedoch angreifbar.
Wir verstehen es als unsere Aufgabe die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung zu treffen, die Ihre Belange am ehesten berücksichtigt. Durch unsere Erfahrungen aufgrund einer Vielzahl von abgeschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarungen in Zusammenarbeit mit mehreren Notaren in Rostock sind wir hier auch besonders qualifiziert.
Im Idealfall kann die Vermögensauseinandersetzung am Ende einer Ehe nachhaltig durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden und so (weitere) gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Wenn alle Scheidungsfolgen geregelt werden konnten, ist die eigentliche Scheidung bei Gericht nur noch eine Formalie, die im besten Fall in zwei bis drei Monaten abgeschlossen ist.

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