Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht in Rostock vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Belangen.
Wieso ist es wichtig, einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Vertretung in den eigenen familienrechtlichen Belangen zu beauftragen?
Ein Fachanwalt ist besonders geschult, diese Schulung wird nachgewiesen durch 120 Fortbildungsstunden, eine Vielzahl von praktischen Fällen und Klausuren, die im Rahmen der umfassenden Fortbildung geschrieben werden. Das Wissen muss jährlich durch Fortbildungen vertieft werden, andernfalls verliert man den Titel Fachanwalt für Familienrecht wieder.
Weil Familienrecht ein weitreichendes Feld ist, in dem sich andauernd die Gesetzeslage, aber auch die Rechtsprechung ändert, ist die regelmäßige Fortbildung auch sehr wichtig. Dies ist natürlich auch in Ihrem Interesse, denn wir wissen, wie die Verfahren in der Regel abgehandelt werden und kann Ihnen aus meiner Erfahrung heraus, verbunden mit meinem Wissen im Familienrecht den Rat geben, was in welcher Situation für Sie am besten ist. Selbst wenn Sie unserem Rat nicht folgen, wir Sie jedoch vertreten, werden wir Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen.
Gerade bei Anwälten, die sich nur gelegentlich mit familienrechtlichen Fällen befassen, ist die Gefahr, dass diese über aktuelle Entwicklungen nicht informierte sind, hoch. Die Gefahr einer fehlerhaften Vertretung mit nachfolgenden entsprechenden gerichtlichen Beschlüssen ist hoch.
Ich vertrete Sie im eigentlichen Scheidungsverfahren, in dem in der Regel zwangsweise der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenpunkte mit entschieden werden. Bei der Scheidung werden üblicherweise die sogenannten Folgesachen, wie der Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt, Sorgerecht und weitere Folgesachen mitentschieden.
Natürlich werden wir für Sie vorab den Zugewinnausgleich berechnen. Wir arbeiten für und mit Ihnen an der notwendigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Oft können wir bereits vor der Scheidung alle anstehenden Probleme, z. B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder noch vor einer größeren Krise mit einem Ehevertrag, lösen. Dann bleibt die Scheidung selbst nur ein formaler Akt, der als unstreitige Ehescheidung nahezu geräuschlos über die gerichtliche Bühne geht.
Sollte es erforderlich sein, streiten wir jedoch auch in allen Belangen vor Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um Ihre Rechte zu wahren. Im Idealfall geschieht dies bereits in der Trennungsphase. Das hat auch bei einem guten Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Partner von dem Sei sich trennen, nichts mit Misstrauen zu tun, sondern orientiert sich einzig daran, was rechtlich erforderlich und sinnvoll ist.
So erleben wir immer wieder, dass tatsächlich sogar ein höherer Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt gezahlt wird, obwohl das nicht erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der Beteiligten zusätzliche Verpflichtungen aus der Ehe, wie die Abzahlung eines Darlehens, übernimmt. Diese Höhe können Sie in der Regel nur mit viel Problemen wieder berichtigen und auf das korrekte Maß herabstufen.
Kontaktieren Sie uns und regeln Sie frühzeitig Ihre Belange.

Ihre Experten für Familienrecht und Sozialrecht
Waldemarstraße 20a
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Telefax: 0381 / 66 64 77 8
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