Familienrecht

Als Fachanwälte für Familienrecht in Rostock stehen wir Ihnen kompetent und engagiert in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.

Warum sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht mit Ihrer rechtlichen Vertretung beauftragen?

Ein Fachanwalt ist besonders geschult.
Die Ausbildung besteht aus mindestens 120 Fortbildungsstunden, praktischen Erfahrungen und einer Vielzahl von Klausuren, die im Rahmen der spezialisierten Ausbildung abgelegt werden. Um den Titel des Fachanwalts zu behalten, ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich – ein Nachweis, den wir kontinuierlich erbringen. Dies gewährleistet, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung sind.

Familienrecht ist ein weitreichendes Feld. Die Gesetze und die Rechtsprechung ändern sich ständig, sodass eine regelmäßige Weiterbildung sehr wichtig ist. Dies ist natürlich auch in Ihrem Interesse, denn wir wissen, wie die Verfahren in der Regel abgehandelt werden und können Ihnen aus unserer Erfahrung heraus, verbunden mit unserem Wissen im Familienrecht, eine maßgeschneiderte Empfehlungen für Ihre individuelle Situation geben. Selbst wenn Sie sich entscheiden, einem unserer Ratschläge nicht zu folgen, setzen wir Ihre Wünsche in der Vertretung vor Gericht bestmöglich um.

Bei Anwälten, die sich nur gelegentlich mit familienrechtlichen Fällen befassen, besteht die Gefahr, dass sie nicht ausreichend über aktuelle Entwicklungen informiert sind. Dies kann zu Fehlentscheidungen und ungünstigen gerichtlichen Beschlüssen führen, die vermeidbar gewesen wären. Die Wahl eines Fachanwalts minimiert das Risiko von Fehlern.

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kümmern wir uns nicht nur um die Scheidung selbst, sondern auch um alle damit verbundenen Folgesachen, wie den Versorgungsausgleich (Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenpunkte), Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und das Sorgerecht.

Natürlich werden wir für Sie vorab den Zugewinnausgleich berechnen. Wir arbeiten für und mit Ihnen an der notwendigen vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Oft können wir bereits vor der Scheidung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag potenzielle Streitigkeiten und Unsicherheiten klären. In solchen Fällen wird die Scheidung nur noch als formaler Akt durchgeführt, wodurch das Verfahren in der Regel zügig und konfliktfrei über die Bühne geht.

Sollte es erforderlich sein, streiten wir jedoch auch in allen Belangen vor Gericht, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, um Ihre Rechte zu wahren. Der beste Zeitpunkt, sich juristisch beraten zu lassen, ist oft bereits in der Trennungsphase. Das hat auch bei einem guten Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Partner von dem Sie sich trennen, nichts mit Misstrauen zu tun, sondern dient dazu, Ihre rechtlichen Interessen zu sichern und mögliche spätere Konflikte zu vermeiden.

So erleben wir immer wieder, dass häufig ein höherer Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt gezahlt wird, obwohl dies nicht notwendig wäre. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer der Ehepartner zusätzliche Verpflichtungen aus der Ehe, wie die Abzahlung eines Darlehens, übernimmt. Solche Fehler lassen sich später nur mit erheblichem Aufwand und rechtlichen Problemen beheben und auf das korrekte Maß herabstufen.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Angelegenheiten klären.


Ihre Ansprechpartnerin
Kristin Milhahn - Ihr Rechtsanwältin für Familienrecht in Rostock
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock
Sie finden uns in Rostock
Kanzlei Milhahn
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock

Telefon: 0381- 383 281 39
Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de

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