Anwältin für Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist eine notarielle Vereinbarung, die vor oder während der Ehe getroffen wird, um im Falle einer Trennung oder Scheidung bestimmte Regelungen zu treffen und damit die gesetzlichen Bestimmungen abzuändern. Er bietet eine maßgeschneiderte Lösung für Paare, die ihre rechtlichen und finanziellen Belange bereits im Voraus klären möchten.

Mit der Hochzeit treten automatisch die nach dem Gesetz vorgesehenen Rechtswirkungen ein. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass alles gemeinsam erwirtschaftet wird, unabhängig davon, wie viel jeder Ehegatte dazu beigetragen hat. Im Falle einer Trennung wird alles geteilt. Ohne eine besondere Regelung stellt sich für den Fall, dass Sie in der Ehe ihr Vermögen vermehren können, die Frage nach dem Zugewinn und einem möglichen Zugewinnausgleich.
Eine Ehevertrag bietet hier die Möglichkeit, individuelle Regelungen zu treffen.

In vielen Fällen möchte der Ehepartner eine abweichende Regelung vom gesetzlichen Güterstand treffen. Insbesondere dann, wenn ein Partner beispielsweise ein Unternehmen besitzt oder eine bestimmte Immobilie in der Ehe erworben hat, kann es sinnvoll sein, diese Vermögenswerte im Falle einer Scheidung vor dem Zugewinnausgleich zu schützen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, solche Vermögenswerte aus der Aufteilung auszunehmen, um die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens oder der Immobilie zu sichern.

Neben der Regelung des Güterstandes können im Ehevertrag auch Unterhaltsvereinbarungen getroffen werden. Dies betrifft sowohl den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt als auch den Trennungsunterhalt. Ein klar formulierter Ehevertrag kann helfen, Unsicherheiten und spätere Streitigkeiten in Bezug auf Unterhaltszahlungen zu vermeiden.

Ein weiteres wichtiges Thema im Rahmen der Scheidung ist der Versorgungsausgleich, bei dem die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Auch dieser kann im Ehevertrag vorsorglich geregelt oder im Fall einer Trennung sogar vollständig ausgeschlossen werden.

Ein Ehevertrag kann jederzeit – vor, während oder nach der Eheschließung – abgeschlossen werden. Es gibt keine zeitliche Begrenzung. Dennoch ist es ratsam, sich Gedanken zu machen und gegebenenfalls schon vor der Eheschließung vorsorglich zu handeln, insbesondere wenn Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile vorhanden sind.

Ein Ehevertrag ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Vermögenswerte vorhanden sind. Damit können im Fall der Trennung lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. In Zusammenarbeit mit Notaren in Rostock entwerfen wir für Sie einen Ehevertrag, der auf Ihre Belange genau zugeschnitten ist.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie umfassend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.


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