Fachanwalt für Sozialrecht in Rostock
Es gibt 12 Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) mit weiteren zahlreichen Gesetzen, die als Sozialgesetze gelten (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Wohngeldgesetz usw.). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der mit Abstand größte Einzelhaushalt, er macht über 40 % des Gesamthaushaltes von Deutschland aus. Allein dadurch wird die große Relevanz des Sozialrechts ausgedrückt.
Was ist im Sozialrecht geregelt?
Das Sozialrecht regelt die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, es ist Ausdruck des Grundgesetzes, wonach Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist.
Hierzu zählt nicht nur der Anspruch auf Hartz IV (ALG II) oder Rente.
Das Sozialrecht umfasst mehr als das. Es sichert ein Existenzminimum durch die Kranken-, Pflege-, Unfall,- Arbeitslosen,- und Rentenversicherung. Meistens besteht ein Anspruch des Bürgers, wenn er zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.
Es gibt aber auch sogenannte Fürsorgeleistungen, hier gewährt der Staat Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung, Wohngeld usw., sind nur einige Beispiele.
Ich berate Sie im Antragsverfahren auf Leistungen und vertrete in Widerspruchs- und Klagverfahren bei Ablehnung von Leistungen.
Außergerichtlich gibt es dafür die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen und gerichtlich kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, sofern Sie keine Rechtschutzversicherung haben und persönlich und wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen.
Sollten Sie Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit (Antrag auf Arbeitslosengeld I), dem Hanse-Jobcenter (Antrag auf Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II), dem Amt für Soziales (Grundsicherung), der Deutschen Rentenversicherung Bund (Antrag auf Erwerbsminderungsrente / Erwerbsunfähigkeitsrente) oder der Deutschen Rentenversicherung Nord (früher Landesversicherungsanstalt), Ihrer Krankenkasse (Antrag auf Krankengeld, Pflegegeld etc.) oder einem anderen Träger öffentlicher Gewalt haben, dann stellen Sie uns Ihre Fragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt eines Bescheides nur einen Monat Zeit haben, Widerspruch einzulegen oder nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides auch nur einen Monat Zeit haben, Klage zu erheben. Vergeht diese Frist ohne Ihr Tätigwerden, dann wird der Verwaltungsakt / Bescheid unanfechtbar.
Kommen Sie am besten unmittelbar nach Erhalt des Bescheides damit zu uns!
Das Sozialrecht umfasst ein breites Aufgabengebiet anwaltlicher Tätigkeit. Die Schwerpunkte in Tätigkeit bei Rechtsanwältin Martin liegen außergerichtlich und gerichtlich in:
- Durchsetzung einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung
- Bewilligung, Aufhebung- und Erstattung von Arbeitslosengeld I, II (Hartz 4),
- Kindergeld, BaföG, Elterngeld und Wohngeld sowie Grundsicherung im Alter und bei Behinderung
- Geltendmachung eines höheren Grades der Behinderung / Grades der Schädigung beim Versorgungsamt nach der geltenden Versorgungsmedizinverordnung
- Durchsetzung und Geltendmachung des Krankengeldanspruches oder Kostenerstattung bei selbstbeschafften medizinischen Rehabilitationsleistungen oder Hilfsmitteln
Wenden Sie sich direkt über unser Kontaktformular an Ihren Fachanwalt für Sozialrecht in Rostock.

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