<< Die Immobilie in der Scheidung Teil 2 | Unterhaltsforderung kann aus einem... es gar nicht erzielt wird! >> |
Warum sollte eine Vereinbarung zur Regelung der Scheidungsfolgen geschlossen werden?
Man kann sich die Frage stellen, ob und warum eine Vereinbarung über einen Fachanwalt für Familienrecht mit dem Ehegatten zur Regelung der Trennungsfolgen und der Scheidung ausgearbeitet werden sollte.
Zunächst einmal ist es natürlich so, dass man sich nicht einigen muss. Alle strittigen Punkte zwischen den Ehegatten könnten auch gerichtlich geklärt werden.
Dennoch gibt es viele Argumente dafür, dass man sich möglichst einigt. Dabei helfen und unterstützen ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht in Rostock gern. Ich werde hier kurz zusammenfassen, was für eine einvernehmliche Regelung spricht.
- Jahrelange Rechtsstreitigkeiten werden vermieden. Allein die erste Instanz beim Amtsgericht dauert für ein streitiges Unterhaltsverfahren schnell länger als ein Jahr.
- Wird eine Ehescheidung streitig und wird in einem solchen Verfahren ein Zugewinnausgleich geltend gemacht und muss zur Ermittlung der Ansprüche ein Gutachter eingeschaltet werden, dauert ein solches Verfahren vor dem Amtsgericht sehr schnell zwei oder drei Jahre.
- Gibt es eine Beschwerde zu der Entscheidung des Amtsgerichtes kommen mindestens zwei zweitere Jahre vor dem Oberlandesgericht hinzu.
- So kann es gut sein, dass vom Trennungsjahr an gesehen sechs bis acht Jahre mit Rechtsstreitigkeiten ins Land gehen. In ungünstigen Fällen (wie bei er vom Oberlandesgericht verfügten Zurückverweisung an das Amtsgericht) kann sich diese Zeit auch noch verdoppeln.
- All diese Auseinandersetzungen kosten viel Geld und werden Sie über die Jahre emotional stark belasten.
- Das Verhältnis zu Ihrem ehemaligen Partner wird oder ist damit endgültig zerstört. Dies ist umso problematischer, wenn aus der geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sind. Auch die Kinder bleiben von diesen Auseinandersetzungen nicht verschont.
Meine Aussagen zu den Verfahrensdauern beziehen sich zunächst auf das Familiengericht / Amtsgericht in Rostock und das Oberlandesgericht in Rostock. Andere Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten teilweise deutlich langsamer als das Amtsgericht Rostock. Natürlich ist die Dauer der Verfahren immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Die angegebenen Zeiträume beruhen auf eigener Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht und sind bezogen auf hochstreitige Gerichtsverfahren.
Natürlich kostet auch eine Einigung mit dem ehemaligen Partner Geld. Dennoch können wir – wenn beide ehemaligen Partner an einer Lösung interessiert sind – die Dauer natürlich deutlich verringern und hoffen dabei auch immer, das Verhältnis zwischen den ehemaligen Partner zu befrieden.
Letztlich will jeder, der sich trennt und scheiden lässt, auch wieder in die Zukunft blicken können und die alten Auseinandersetzungen hinter sich lassen.
Einvernehmliche Lösungen bieten einen bedeutend größeren Spielraum. Denn nur da ist es möglich, einen Anteil an der gemeinsamen Immobilie zu übertragen und als „Bezahlung“ beispielsweise den Ausgleich der Rentenanwartschaften, also den Versorgungsausgleich, nicht durchzuführen. So gibt es viel größere Gestaltungsspielräume als in den förmlichen Gerichtsverfahren, die sich natürlich an den gesetzlichen normierten Anspruchsgrundlagen orientieren müssen. So ist es auch nicht möglich ein ehemaliger Partner gerichtlich dazu zu zwingen einen Anteil an der Immobilie zu übertragen. Gibt es dort keine Einigung muss ein Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Auch eine solche ist in der Regel erst nach Abschluss der Scheidung möglich.
Wenn Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben oder als Betroffener Lösungen suchen -vereinbaren sie kurzfristig einen Termin mit mir, ihrem Fachanwalt für Familienrecht in Rostock
Zunächst einmal ist es natürlich so, dass man sich nicht einigen muss. Alle strittigen Punkte zwischen den Ehegatten könnten auch gerichtlich geklärt werden.
Dennoch gibt es viele Argumente dafür, dass man sich möglichst einigt. Dabei helfen und unterstützen ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht in Rostock gern. Ich werde hier kurz zusammenfassen, was für eine einvernehmliche Regelung spricht.
- Jahrelange Rechtsstreitigkeiten werden vermieden. Allein die erste Instanz beim Amtsgericht dauert für ein streitiges Unterhaltsverfahren schnell länger als ein Jahr.
- Wird eine Ehescheidung streitig und wird in einem solchen Verfahren ein Zugewinnausgleich geltend gemacht und muss zur Ermittlung der Ansprüche ein Gutachter eingeschaltet werden, dauert ein solches Verfahren vor dem Amtsgericht sehr schnell zwei oder drei Jahre.
- Gibt es eine Beschwerde zu der Entscheidung des Amtsgerichtes kommen mindestens zwei zweitere Jahre vor dem Oberlandesgericht hinzu.
- So kann es gut sein, dass vom Trennungsjahr an gesehen sechs bis acht Jahre mit Rechtsstreitigkeiten ins Land gehen. In ungünstigen Fällen (wie bei er vom Oberlandesgericht verfügten Zurückverweisung an das Amtsgericht) kann sich diese Zeit auch noch verdoppeln.
- All diese Auseinandersetzungen kosten viel Geld und werden Sie über die Jahre emotional stark belasten.
- Das Verhältnis zu Ihrem ehemaligen Partner wird oder ist damit endgültig zerstört. Dies ist umso problematischer, wenn aus der geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sind. Auch die Kinder bleiben von diesen Auseinandersetzungen nicht verschont.
Meine Aussagen zu den Verfahrensdauern beziehen sich zunächst auf das Familiengericht / Amtsgericht in Rostock und das Oberlandesgericht in Rostock. Andere Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten teilweise deutlich langsamer als das Amtsgericht Rostock. Natürlich ist die Dauer der Verfahren immer von Fall zu Fall unterschiedlich. Die angegebenen Zeiträume beruhen auf eigener Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht und sind bezogen auf hochstreitige Gerichtsverfahren.
Natürlich kostet auch eine Einigung mit dem ehemaligen Partner Geld. Dennoch können wir – wenn beide ehemaligen Partner an einer Lösung interessiert sind – die Dauer natürlich deutlich verringern und hoffen dabei auch immer, das Verhältnis zwischen den ehemaligen Partner zu befrieden.
Letztlich will jeder, der sich trennt und scheiden lässt, auch wieder in die Zukunft blicken können und die alten Auseinandersetzungen hinter sich lassen.
Einvernehmliche Lösungen bieten einen bedeutend größeren Spielraum. Denn nur da ist es möglich, einen Anteil an der gemeinsamen Immobilie zu übertragen und als „Bezahlung“ beispielsweise den Ausgleich der Rentenanwartschaften, also den Versorgungsausgleich, nicht durchzuführen. So gibt es viel größere Gestaltungsspielräume als in den förmlichen Gerichtsverfahren, die sich natürlich an den gesetzlichen normierten Anspruchsgrundlagen orientieren müssen. So ist es auch nicht möglich ein ehemaliger Partner gerichtlich dazu zu zwingen einen Anteil an der Immobilie zu übertragen. Gibt es dort keine Einigung muss ein Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Auch eine solche ist in der Regel erst nach Abschluss der Scheidung möglich.
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Eingestellt am 19.11.2019 von C. Meyer-Martin
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Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de
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