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Scheidung online einreichen?
Auch wenn dies im Internet so erscheint, so ist es auch in der Vergangenheit nicht wirklich möglich, online eine Scheidung durchzuführen. Was möglich war, dass ein Anwalt ohne ein persönliches Treffen mit seinem Mandanten einen Scheidungsantrag gestellt hat.
Am Gerichtstermin (eigentlicher Scheidungstermin) muss nach § 128 Familienverfahrensgesetz (FamFG) eine persönliche Anhörung der Beteiligten erfolgen. Diese gesetzliche Regelung hat sich auch durch die Corona-Pandemie nicht verändert. Mir ist auch kein Fall bekannt in dem ein Gericht aufgrund der Pandemie auf die persönliche Anhörung verzichtet hätte.
Das heißt dann aber auch, dass Sie als derjenige, der den Scheidungsantrag gestellt hat oder der den Antrag erhalten hat, in dem Gerichtstermin seinen Anwalt zum ersten Mal sieht.
Wichtig zu wissen ist, dass der Ort der Scheidung in der Regel der Ort ist, an dem man gemeinsam zuletzt gelebt hat. Anders ist es, wenn einer der Ehegatten mit dem oder den gemeinsamen noch minderjährigen Kindern umgezogen ist. Dann ist deren Wohnort der Ort, an dem die Scheidung durchgeführt werden muss. Für Sie zur Information: Wir sind immer der Ansicht, dass es auch bei einem auswärtigen Scheidungstermin wichtig ist, dass der Anwalt, den Sie gewählt haben, vor Ort ist. Daher fahren wir auch für Sie an andere Gerichtsorte. Allerdings entstehen dafür zusätzliche Kosten. Wünschen Sie das nicht, suchen wir uns vor Ort einen verlässlichen Vertreter. Aber auch die dadurch entstehenden Mehrkosten müssen Sie letztlich tragen. Was wirklich sinnvoll ist, kann in einem gemeinsamen Gespräch entscheiden werden.
Gleichwohl ist es mittlerweile unproblematisch möglich, die scheidungsrelevanten / trennungsrelevanten Probleme im Videochat/WhatsApp-Videotelefonie/Skype-Gespräch zu besprechen und klären. Wir stehen für diese Wege selbstverständlich nach telefonischer Terminsvereinbarung zur Verfügung. Ebenso bieten wir persönliche Gespäche in der Kanzlei unter Wahrung der Corona-Etiquette an.
Für mich als Anwalt dient die Beratung dazu, genau abzuschätzen, welche Dinge möglichst bei der Trennung und bis zur Scheidung zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt werden müssen oder sollten.
Ohne irgendein Gespräch ist diese Abschätzung nur sehr eingeschränkt möglich. Ein Scheidungsverfahren ist komplex und viele Besonderheiten müssen beachtet werden. Auch deswegen sehen wir ein Gespräch als zwingend erforderlich an.
Wenn Sie Fragen haben: Ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Christoph Meyer-Martin aus Rostock, stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung!
Eingestellt am 27.07.2020 von A. Martin
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