<< Arbeitsrecht und Corona – kurz und knackig! | UPDATE Kinderbonus! >> |
Familienbonus Corona-Hilfspaket Anrechnung auf Sozialleistungen?
Vielen fragen sich, ob Sie auch wirklich etwas von dem Geld haben. Bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000,00 € ist das zweifellos der Fall. Bei höherem Einkommen wird das Geld zwar ausgezahlt, jedoch wird diese Zahlung mit dem Kinderfreibetrag in der Steuererklärung verrechnet. Eltern mit höheren Einkommen, die vom Kinderfreibetrag mehr profitieren als vom Kindergeld, haben also eher keine Vorteile finanzieller Art davon.
Empfänger von Sozialleistungen, wie Hartz IV oder Wohngeld bzw. Grundsicherung, erhalten die 300,00 Euro in voller Höhe zusätzlich zu den Regelsätzen ohne jegliche Anrechnung.
Die Auszahlung des Kinderbonus ist gekoppelt an die Zahlung des Kindergeldes, bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern erhält derjenige den Bonus, der die Kindergledzahlung erhält.
Das Beste ist, der Familenbonus muss nicht extra beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt einfach mit der Zahlung des Kindergeldes!
Haben Sie Fragen dazu? Kontakieren Sie Ihre Fachanwältin für Sozialrecht aus Rostock Frau Anja Martin!
Eingestellt am 09.06.2020 von A. Martin
Trackback

Ihre Experten für Familienrecht und Sozialrecht
Waldemarstraße 20a
D-18057 Rostock
Telefon: 0381 / 66 64 77 7
Telefax: 0381 / 66 64 77 8
Kanzlei[at]Raemm.de
Das Amtsgericht Köln entscheidet in die Richtung --> Inflationsausgleichsprämie... [weiterlesen]
Freitag, den 17.02.2023 ist die Kanzlei geschlossen!
Aufgrund von Krankheit und Urlaub des Personals ist die Kanzlei am 17.02.2023 ... [weiterlesen]
Fristlose Kündigung bei Clubbesuch / Feiern gehen während der Krankschreibung!
Das Arbeitsgericht Siegburg hat unter dem Az. 5 Ca 1200/22 eine Entscheidung ge... [weiterlesen]
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.