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Düsseldorfer Tabelle hebt Unterhaltssätze an und Erhöhung des Kindergeldes!
Seid dem 01.01.2021 sind die Sätze für Kindesunterhalt wieder gestiegen. Dies muss jeder Unterhaltspflichtige von selbst beachten.
Die Leitlinien des OLG Rostock wurden bislang nicht angepasst. Dort gelten noch die Vorjahresregeln.
Dazu steigt das Kindergeld ab Januar 2021. Ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende monatliche Beträge:
Erstes und zweites Kind: 219 Euro, drittes Kind: 225 Euro, viertes und jedes weitere Kind: 250 Euro monatlich. Hälftig ist es auf den Unterhalt anzurechnen!
Haben Sie Fragen oder wollen Sie sich den Unterhaltsbetrag neu berechnen oder eine Berechnung des Jugendamtes überprüfen lassen?
Dann rufen Sie uns an, Ihre Fachanwälte für Familien- und Sozialrecht in Rostock!
Eingestellt am 04.01.2021
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Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de
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