Corona-Regeln bis 31.01.2021 in Mecklenburg-Vorpommern

Kontakt­beschränkungen: Private Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen sind nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei kommt es nicht darauf an, wo das Treffen stattfindet: in der eigenen Wohnung, in der Wohnung der EInzelperson oder draußen. Entscheidend ist, wer sich trifft. Dazugehörige Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Kindes erforderlich ist.

Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.

Schulen und Kitas: Die Präsenzpflicht in den Schulen ist bis zum 31. Januar aufgehoben. Die Klassen oberhalb der Stufe 7 werden im Distanzunterricht unterrichtet. Auch Kinder aus den Klassen 1 bis 6 können zuhause bleiben. Wir bitten die Eltern darum, diese Möglichkeit zu nutzen. Kitas und Schulen bleiben aber für Kinder offen, bei denen eine Betreuung zuhause nicht sichergestellt ist. Ab dem 11. Januar kehren die Abschlussklassen, die in diesem Jahr Prüfung haben, in die Schulen zurück.


Tourismus:
Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.

Ausflüge: Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.


Familien­besuche aus anderen Bundesländern:
Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebens­partner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebens­gefährten möglich. Dabei sind die Kontakt­beschränkungen zu beachten.

Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns:

Hier gibt es nun für Hochrisikogebiete - aktuell für den Kreis Mecklenburgische Seenplatte - Ausnahmen (siehe unten). Ansonsten gibt es für Bürgerinnen und Bürger des Landes innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.

Private Reisen in andere Bundesländer: Wer privat in ein Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen in einem anderen Bundesland reist, unterliegt anschließend der Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind nur Besuche innerhalb der Kernfamilie.

Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Einzelhandel: Es sind weite Teile des Einzelhandels geschlossen. Geöffnet bleiben Supermärkte und der Lebensmittel-Verkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futermittelmärkte, Blumenläden und der Großhandel. Alle geschlossenen Geschäfte dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Freizeit: Auch Freizeit­einrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.

Fahrschulen sind geschlossen.

Sport ist im Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.

Spielplätze: Die Außen­spielplätze können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Innen­spielplätze sind geschlossen.

Regeln für Hochrisikogebiete in Mecklenburg-Vorpommern

Besondere Schutzregeln gelten, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt zum Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen wird. Insbesondere sollen dann folgende Maßnahmen gelten:


Ausgangsbeschränkungen
in der Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit nur noch in besonderen Ausnahmefällen ihr Haus/ ihre Wohnung verlassen, zum Beispiel um von der Arbeit zurückzuehren oder ein Krankenhaus bzw. einen Arzt aufsuchen zu können.

Mobilitätsbeschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit einen Radius von 15 Kilometern un die eigene Wohnung nicht ohne triftigen Grund überschreiten.

Ein triftiger Grund für eine Überschreitung des 15-Kilometer-Radius ist zum Beispiel, umd zur Arbeit, zur Schule oder zur Kita zu kommen, um zum Arzt, ins Krankenhaus, in ein Impfzentrum oder auch zum Tierarzt zu gelangen. Auch Einkäufe des täglichen Bedarfs oder notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind weiter über die 15 Kilometer hinaus möglich.

Nicht möglich sind Ausflüge über den 15-Kilometer-Radius hinaus.

Auch Tagesausflüge aus anderen Kreisen ins Hochrisikogebiet sind untersagt.

Schulen und Kitas werden bis auf eine Notbetreuung geschlossen.

Aktuell ist der Kreis Mecklenburgische Seenplatte Hochrisikogebiet. Über die konkreten Regelungen dort können Sie sich auf den Internetseiten des Kreises informieren.

Quelle: Regierungsportal M-V

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie Ihre Fachanwälte für Sozialrecht und Familienrecht in Rostock einfach an!



Eingestellt am 11.01.2021 von A. Martin
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Ihre Ansprechpartner
Kanzlei Meyer-Martin - Ihr Rechtsanwälte für Familienrecht in Rostock
Ihre Experten für Familienrecht und Sozialrecht
Sie finden uns in Rostock
Kanzlei Meyer-Martin
Waldemarstraße 20a
D-18057 Rostock

Telefon: 0381 / 66 64 77 7
Telefax: 0381 / 66 64 77 8

Kanzlei[at]Raemm.de

Google Bewertungen:
Google Bewertungen Ihrer Anwaelte in Rostock Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Vielen Dank.

News / Aktuelles
Familienrecht: Was passiert mit den Haustieren im Falle der Trennung/Scheidung?
Das Amtsgericht Marburg hat über Haustiere im Rahmen einer Hausratsaufteilung e... [weiterlesen]

2024
Ein gutes und gesundes neues Jahr 2024 wünschen wir allen Mandanten und Geschäf... [weiterlesen]

Weihnachten und Start ins Jahr 2024!
Einfach nur danke für das tolle Jahr 2023! Danke, dass Ihr unsere Mandanten se... [weiterlesen]