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Corona-Regeln bis 31.01.2021 in Mecklenburg-Vorpommern
Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.
Schulen und Kitas: Die Präsenzpflicht in den Schulen ist bis zum 31. Januar aufgehoben. Die Klassen oberhalb der Stufe 7 werden im Distanzunterricht unterrichtet. Auch Kinder aus den Klassen 1 bis 6 können zuhause bleiben. Wir bitten die Eltern darum, diese Möglichkeit zu nutzen. Kitas und Schulen bleiben aber für Kinder offen, bei denen eine Betreuung zuhause nicht sichergestellt ist. Ab dem 11. Januar kehren die Abschlussklassen, die in diesem Jahr Prüfung haben, in die Schulen zurück.
Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Ausflüge: Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Familienbesuche aus anderen Bundesländern: Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns:
Hier gibt es nun für Hochrisikogebiete - aktuell für den Kreis Mecklenburgische Seenplatte - Ausnahmen (siehe unten). Ansonsten gibt es für Bürgerinnen und Bürger des Landes innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
Private Reisen in andere Bundesländer: Wer privat in ein Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen in einem anderen Bundesland reist, unterliegt anschließend der Quarantänepflicht. Davon ausgenommen sind nur Besuche innerhalb der Kernfamilie.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel: Es sind weite Teile des Einzelhandels geschlossen. Geöffnet bleiben Supermärkte und der Lebensmittel-Verkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futermittelmärkte, Blumenläden und der Großhandel. Alle geschlossenen Geschäfte dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.
Freizeit: Auch Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.
Fahrschulen sind geschlossen.
Sport ist im Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.
Spielplätze: Die Außenspielplätze können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Innenspielplätze sind geschlossen.
Regeln für Hochrisikogebiete in Mecklenburg-Vorpommern
Besondere Schutzregeln gelten, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt zum Hochrisikogebiet mit mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen wird. Insbesondere sollen dann folgende Maßnahmen gelten:
Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit nur noch in besonderen Ausnahmefällen ihr Haus/ ihre Wohnung verlassen, zum Beispiel um von der Arbeit zurückzuehren oder ein Krankenhaus bzw. einen Arzt aufsuchen zu können.
Mobilitätsbeschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit einen Radius von 15 Kilometern un die eigene Wohnung nicht ohne triftigen Grund überschreiten.
Ein triftiger Grund für eine Überschreitung des 15-Kilometer-Radius ist zum Beispiel, umd zur Arbeit, zur Schule oder zur Kita zu kommen, um zum Arzt, ins Krankenhaus, in ein Impfzentrum oder auch zum Tierarzt zu gelangen. Auch Einkäufe des täglichen Bedarfs oder notwendige Besuche innerhalb der Kernfamilie sind weiter über die 15 Kilometer hinaus möglich.
Nicht möglich sind Ausflüge über den 15-Kilometer-Radius hinaus.
Auch Tagesausflüge aus anderen Kreisen ins Hochrisikogebiet sind untersagt.
Schulen und Kitas werden bis auf eine Notbetreuung geschlossen.
Aktuell ist der Kreis Mecklenburgische Seenplatte Hochrisikogebiet. Über die konkreten Regelungen dort können Sie sich auf den Internetseiten des Kreises informieren.
Quelle: Regierungsportal M-V
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Eingestellt am 11.01.2021 von A. Martin
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