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Corona-News Mecklenburg-Vorpommern: Zusatzregeln bis 20.12.2020!
Es gibt eine Mund-Nasenschutz-Pflicht an besonders belebten öffentlichen Orten. Diese Orte, zum Beispiel eine Fußgängerzone oder ein besonders belebter Platz, müssen jetzt von der Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt werden.
Der Ausschank alkoholischer Getränke wird verboten. Es soll beispielsweise nicht mehr möglich sein, dass ein Laden Glühwein außer Haus verkauft und sich dann vor der Tür eine Traube von Menschen bildet.
Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher pro Tag je Bewohnerin oder Bewohner die Einrichtung betreten.
Außerdem sollen die Kontrollen verschärft werden.
Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bettina Martin führte zum Ablauf der ersten Januarwoche 2021 in der Schule aus: "Für die Klassen 1 bis 6 findet vom 4. bis 8. Januar Präsenzunterricht statt. Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in dieser Zeit Distanzunterricht erteilt."
Der nächste MV-Gipfel findet am 15.12.2020 statt.
Dies gilt ab sofort, haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gern an!
Eingestellt am 09.12.2020 von A. Martin
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