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Kostenlose Erstberatung ? In eigener Sache....
Das können und wollen wir nicht kostenfrei leisten, wir arbeiten uns in diese Beratungen genauso ein, wie in Interessenvertretungen. Wir verkaufen unser Wissen, klar das kann man nicht sehen oder anfassen, dennoch haften wir vollumfänglich, wie bei jedem anderen Mandat.
Natürlich laufen nicht gleich Kosten auf, wenn Sie bei uns anrufen, kurz Ihren Fall schildern und wir mal einen Tipp geben. Dies beschränkt sich jedoch auf eine unverbindliche sehr kurze Falleinschätzung.
Sobald hier in der Kanzlei jedoch Termine irgendeiner Art vereinbart oder Unterlagen übersandt werden, befinden wir uns in einem Beratungsmandat. Für dieses stellen wir selbstverständlich eine Rechnung.
Ein Anwalt verdient sein Geld damit, indem er sein teuer erworbenes Wissen anwendet/weitergibt. Sei es in Form einer Beratung, sei es im Rahmen einer Interessenvertretung. So ist es auch bei uns.
Bereits am Telefon bei Terminvereinbarung weisen wir darauf hin und klären über die Kosten auf. Bei Vorliegen einer Rechtschutzversicherung rechnen wir gern über diese ab. Sie können auch vorher einen Beratungsschein bei Vorliegen der Voraussetzungen der Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen, dann bleibt hier nur der Eigenanteil von 15,00 € zu zahlen.
Klar gibt es Kollegen, die mit kostenlosen Erstberatungen werben, welchen Umfang diese haben und wie weitgehend diese sind, können wir nicht einschätzen.
Wir wissen nur, wir wollen Sie ordentlich und vollumfänglich beraten und dies werden wir nicht kostenfrei leisten können.
Wir danken für Ihr Verständnis und rufen Sie uns gern an, Ihre Fachanwälte für Familienrecht und Sozialrecht in Rostock, Christoph Meyer-Martin und Anja Martin!
Eingestellt am 08.12.2020 von A. Martin
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