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Weitere Lockerungen in Mecklenburg - Vorpommern in der Corona-Pandemie
Quelle: M-V Plan der Landesregierung M-V
Öffnung für den Tagestourismus: Der Tagestourismus ohne gebuchte Übernachtung ist ab dem 4. September in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Dies gilt nicht für die Einreise aus Risikogebieten.
Besuche innerhalb der Familie oder des Freundeskreises: Ab dem 4. September sind wieder alle Privatbesuche möglich, also auch für Freunde oder entfernte Verwandte. Das Einreiseverbot bleibt nur für Risikogebiete bestehen.
Zugleich ist die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Bundesländern an Wettkämpfen wieder möglich. Auch Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen wieder einreisen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Ebene haben sich darauf verständigt, dass ab 1. Oktober Herbstmärkte und andere Märkte wieder stattfinden können.Voraussetzung ist, dass das aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt und ein von den jeweiligen Gesundheitsämtern genehmigtes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.
Clubs und Diskotheken können als Schankwirtschaften unter entsprechenden Auflagen öffnen. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Andere Veranstaltungen, wie Lesungen und Musikaufführungen, sind nach Anzeige beim Gesundheitsamt und unter den geltenden Auflagen zulässig.
Für Kinos, Theater etc. wird ein "Optionsmodell" eingeführt: Die Veranstaltungen können wie bisher mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Sitzen ohne Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden oder den Abstand auf einen Sitz verringern: In diesem Fall ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Eingang ist darauf hinzuweisen, welche Regelung gilt.
Bei Fragen kontaktieren Sie gern Rechtsanwälte Martin & Meyer-Martin aus Rostock!
Eingestellt am 03.09.2020 von A. Martin
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