Update zu weiteren Öffnungen in Mecklenburg-Vorpommern!

28. Mai: Der Tourismus öffnet für Einheimische. Auch auswärtige Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper, Bootsbesitzer dürfen dann wieder ins Land.

4. Juni: MV öffnet für Urlauber aus allen Bundesländern, auch der Reisebus-Tourismus in den Nordosten ist dann mit Test wieder möglich.

11. Juni: Alle Einreisen nach MV sind wieder möglich – sowohl private Reisen zu Freunden und Bekannten als auch der Tagestourismus.

Die Öffnungen gelten für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Auch die Türen von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Ausstellungen, Archiven und Kulturzentren gehen zum 1. Juni wieder auf. Es gelten weiterhin die Hygieneregeln, und es besteht eine Corona-Testpflicht für Erwachsene, die noch nicht voll geimpft oder nachweislich von einer Corona-Infektion genesen sind. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Auch hier gibt es Gruppenangebote für bis zu 15 Personen im Innenbereich und bis zu 25 im Außenbereich. Gleiches gilt für das Training für Tanzgruppen in allen Altersklassen. Bibliotheken öffnen ebenfalls, hier besteht nur in den Lesesälen eine Testpflicht, nicht beim Ausleihen von Büchern. "Das kulturelle Leben kann wieder starten, Schritt für Schritt", sagte Schwesig. Es seien schwere Monate für die Kulturschaffenden gewesen. "Es war gerade die Kulturbranche, die sehr verantwortungsbewusst den Kurs der Sicherheit und den Schutz vor Corona mitgetragen hat und oft nicht so im Mittelpunkt stand wie andere."
Veranstaltungen dürfen ab 1. Juni mit Einzelgenehmigung stattfinden

Veranstaltungen dürfen ebenfalls ab dem 1. Juni stattfinden, allerdings nur mit einer Einzelfallgenehmigung. Dabei gilt eine Personenbegrenzung im Außenbereich von 250, im Innenbereich von 100 Personen. Es gelten Hygieneregeln, eine Testpflicht und auch eine Sitzplatzpflicht. Es können also zunächst nur Veranstaltungen mit festen Plätzen genehmigt werden. Die Veranstalter müssen ihre Genehmigungen bei den örtlichen Gesundheitsämtern einholen. Ab dem 7. Juni dürfen Laienmusik-Ensembles und Laien-Chöre im Freien wieder zusammen üben, dabei dürfen maximal 25 Personen teilnehmen. Eine Ausnahmeregelung gibt es für das Landesjugendorchester, dessen Mitglieder dürfen in größerer Zahl zusammen proben.

Vom 21. Juni an sollen Theater, Konzerthäuser, Kinos und andere Spielstätten regulär öffnen dürfen - auch Kulturzentren und Ferienfreizeiten im Kulturbereich. Die Zahl der zugelassenen Zuschauerinnen und Zuschauer soll dann im Außenbereich auf 600, im Innenbereich auf 200 Personen begrenzt werden bei Test- und Sitzplatzpflicht. Veranstaltungen in dieser Größenordnung müssen dann nur noch mit Hygieneplan angezeigt, nicht mehr angemeldet werden. Laut Martin ist dann also keine gesonderte Genehmigung mehr notwendig. Es gelten aber alle Hygieneregeln.
Draußen 800 Personen ab Mitte Juli

Ab dem 13. Juli soll es weitere Möglichkeiten für Aufführungen für Laienchöre, Musik-Ensembles und Tanzgruppen im Innenbereich geben. Die Personenzahl ist laut Martin durch die vorhandenen Sitzplätze begrenzt. Draußen ist vorgesehen, dann 800 Zuschauer zuzulassen. Bei Veranstaltungen ohne Sitzplatz-Zuweisung werden drinnen maximal 100 Personen zugelassen, draußen sollen es maximal 200 sein. Tanzveranstaltungen bleiben erstmal untersagt. Kulturministerin Martin sagte, "wir werden Kultur wieder live und in Farbe erleben können." Beginnend mit dem 3. August sollen mit einem Sitzplatzschema draußen bis zu 1.000 Personen ermöglicht werden. Noch größere Veranstaltungen brauchen eine Sondergenehmigung.

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gern an!
Ihre Rechtsanwälte Martin & Meyer-Martin aus Rostock!



Eingestellt am 27.05.2021 von A. Martin
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