Scheidung in nur drei Monaten

Eine Scheidung ist zumindest hier am Amtsgericht in Rostock unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich sehr kurzfristig durchführbar. Das wird jedoch nur dann möglich sein, wenn der Ausgleich der Rentenpunkte, also der sogenannte Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss. Dies kann unter zwei Voraussetzungen geschehen. Entweder wurde durch eine notarielle Vereinbarung die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen. Oder aber die Ehe ist eine sogenannte Kurzzeitehe, d.h. dass von Zeitpunkt der Hochzeit bis zur Einreichung des Scheidungsantrages ein Zeitraum von drei Jahren nicht überschritten worden ist. In diesem Fall kann (muss aber nicht) ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, jedoch nur auf Antrag eines der Ehegatten.

Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass die Ausgleichsberechtigung beziehungsweise die Höhe der auszugleichenden Anwartschaften so gering ist, dass sich der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen nicht lohnt.

Bei einer notariellen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist jedoch noch zu beachten, dass beide Ehegatten genügend Vorsorge für das Alter getroffen haben müssen, sodass sie in Zukunft nicht der Allgemeinheit zur Last fallen. Es besteht also keine Möglichkeit eine solche notarielle Vereinbarung zu schließen, wenn dadurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Falle der Altersrente soziale Leistungen beantragt werden müssten.

Liegen also diese Voraussetzungen vor, ist es durchaus möglich, dass die Scheidung aktuell am Amtsgericht Rostock zum Beispiel binnen drei Monaten durchgeführt wird. Beachten Sie jedoch unbedingt für den Fall, dass eine notarielle Vereinbarung noch entworfen werden muss, dafür weitere Zeit benötigt wird.

Sollten Sie Fragen zu einer Ehescheidung haben, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Christoph Meyer-Martin gern zur Verfügung, kontaktieren Sie mich!



Eingestellt am 11.07.2022 von C. Meyer-Martin
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