OLG Brandenburg entscheidet: Mehr Umgang heißt nicht automatisch weniger Unterhalt
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat am 29. Februar 2024 (Az.: 9 UF 40/21) entschieden, dass ein Elternteil auch dann weiterhin vollen Kindesunterhalt zahlen muss, wenn er sein Kind deutlich mehr betreut als ursprünglich vereinbart – solange das sogenannte Residenzmodell besteht und die Hauptbetreuung weiter bei einem Elternteil liegt. In dem Fall sollte ein Vater rückständigen Kindesunterhalt zahlen. Er argumentierte, dass er sein Kind inzwischen fast zur Hälfte betreue und deshalb weniger Unterhalt zahlen müsse. Das Gericht stellte aber klar: Auch wenn der Vater das Kind zeitweise zu 40 bis 43 Prozent betreut hat, bleibt die Mutter Hauptbetreuungsperson. Nur wenn die Betreuung wirklich gleichwertig aufgeteilt ist (Wechselmodell), kann sich die Unterhaltsverpflichtung ändern.
Quelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2024, Az.: 9 UF 40/21
Eingestellt am 30.05.2025 von K. Milhahn
Trackback
Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock
Sie finden uns in Rostock
Kanzlei Milhahn
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock
Telefon: 0381- 383 281 39
Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock
Telefon: 0381- 383 281 39
Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de
News / Aktuelles
OLG Brandenburg entscheidet: Mehr Umgang heißt nicht automatisch weniger Unterhalt
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat am 29. Februar 2024 (Az.: 9 UF 40/2... [weiterlesen]
Osterferien – Eingeschränkte Erreichbarkeit
Liebe Mandantinnen und Mandanten, vom 22. bis 25. April 2025 ist die Kanzlei i... [weiterlesen]
Sofortiger Verjährungsbeginn bei Güterstandsende: OLG Stuttgart schafft Rechtssicherheit für Zugewinnausgleich
Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte am 10.02.2025 (Az. 11 UF 123/24) klar: ... [weiterlesen]
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat am 29. Februar 2024 (Az.: 9 UF 40/2... [weiterlesen]
Osterferien – Eingeschränkte Erreichbarkeit
Liebe Mandantinnen und Mandanten, vom 22. bis 25. April 2025 ist die Kanzlei i... [weiterlesen]
Sofortiger Verjährungsbeginn bei Güterstandsende: OLG Stuttgart schafft Rechtssicherheit für Zugewinnausgleich
Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte am 10.02.2025 (Az. 11 UF 123/24) klar: ... [weiterlesen]
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.