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OLG Brandenburg entscheidet: Mehr Umgang heißt nicht automatisch weniger Unterhalt
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat am 29. Februar 2024 (Az.: 9 UF 40/21) entschieden, dass ein Elternteil auch dann weiterhin vollen Kindesunterhalt zahlen muss, wenn er sein Kind deutlich mehr betreut als ursprünglich vereinbart – solange das sogenannte Residenzmodell besteht und die Hauptbetreuung weiter bei einem Elternteil liegt. In dem Fall sollte ein Vater rückständigen Kindesunterhalt zahlen. Er argumentierte, dass er sein Kind inzwischen fast zur Hälfte betreue und deshalb weniger Unterhalt zahlen müsse. Das Gericht stellte aber klar: Auch wenn der Vater das Kind zeitweise zu 40 bis 43 Prozent betreut hat, bleibt die Mutter Hauptbetreuungsperson. Nur wenn die Betreuung wirklich gleichwertig aufgeteilt ist (Wechselmodell), kann sich die Unterhaltsverpflichtung ändern.
Quelle: OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2024, Az.: 9 UF 40/21
Eingestellt am 30.05.2025 von K. Milhahn
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