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Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern
Wir erlauben uns, für unsere Mandanten und Interessierte die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus hier als Anhang zur Verfügung zu stellen.
Diese wurde am 23.03.2020 noch einmal überarbeitet und wird hier in der aktuellen Form gezeigt.
Diese Verordnung ist ein absolutes Novum, weil es bislang kein Gesetz oder keine Verordnung in der Bundesrepublik gegeben hat, die so weitreichend in die Rechte der einzelnen Bürger eingreift.
Für uns als Juristen ist interessant , dass die Verordnung tatsächlich relativ klar und deutlich formuliert ist. Sie endet (zunächst) mit dem Ablauf des 19.04.2020. Wir vermuten, dass die Verordnung so oder möglicherweise auch etwas abgemildert verlängert werden wird.
Bei Fragen dazu, rufen Sie uns an, Ihre Fachanwälte für Sozialrecht und Familienrecht in Rostock!
Eingestellt am 24.03.2020 von C. Meyer-Martin
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Waldemarstraße 20a
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Telefax: 0381 / 66 64 77 8
Kanzlei[at]Raemm.de
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