OLG Jena: Lange Trennungszeit rechtfertigt keine Beschränkung des Versorgungsausgleiches

Das Oberlandesgericht Jena hat in einem bedeutenden Beschluss vom 29. November 2019 die Voraussetzungen für eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit klargestellt.

Das Gericht entschied, dass eine lange Trennungszeit allein nicht ausreicht, um den Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit zu beschränken. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen wirtschaftlichen Verflechtungen der Ehegatten.

Im konkreten Fall bestanden trotz 17 Jahren Trennung weiterhin gemeinsame finanzielle Bindungen, wie die gemeinsame Immobilienfinanzierung und steuerliche Veranlagung. Daher wurde eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs abgelehnt. Das Urteil betont, dass für eine Begrenzung des Versorgungsausgleichs mehr als nur die Dauer der Trennung vorliegen muss und unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehepartner.

Dieses Urteil ist besonders relevant für Paare, die nach langer Trennung ihre Scheidung regeln und den Versorgungsausgleich klären möchten.

Quelle: OLG Jena, Beschluss vom 29. November 2019 – 4 UF 175/19

Haben Sie Fragen dazu? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!



Eingestellt am 10.07.2025 von K. Milhahn
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Ihre Ansprechpartnerin
Kristin Milhahn - Ihr Rechtsanwältin für Familienrecht in Rostock
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock
Sie finden uns in Rostock
Kanzlei Milhahn
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock

Telefon: 0381- 383 281 39
Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de

Google Bewertungen:
Google Bewertungen Ihrer Anwaelte in Rostock Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Vielen Dank.

News / Aktuelles
Nachehelicher Unterhalt: Endgültige Verwirkung nach neuer Partnerschaft
Nach Auffassung des OLG Brandenburg führt die Aufnahme einer verfestigten Partn... [weiterlesen]

Unterhaltsanspruch nach Geburt: Gericht setzt klare Grenzen
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (Beschluss vom 04.11.2024, Az. 13 UF 187... [weiterlesen]

BGH: Wohngemeinschaft senkt den Selbstbehalt beim Kindesunterhalt nicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.11.2024 entschieden, dass Eltern, die Kin... [weiterlesen]