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OLG Jena: Lange Trennungszeit rechtfertigt keine Beschränkung des Versorgungsausgleiches
Das Gericht entschied, dass eine lange Trennungszeit allein nicht ausreicht, um den Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit zu beschränken. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen wirtschaftlichen Verflechtungen der Ehegatten.
Im konkreten Fall bestanden trotz 17 Jahren Trennung weiterhin gemeinsame finanzielle Bindungen, wie die gemeinsame Immobilienfinanzierung und steuerliche Veranlagung. Daher wurde eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs abgelehnt. Das Urteil betont, dass für eine Begrenzung des Versorgungsausgleichs mehr als nur die Dauer der Trennung vorliegen muss und unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehepartner.
Dieses Urteil ist besonders relevant für Paare, die nach langer Trennung ihre Scheidung regeln und den Versorgungsausgleich klären möchten.
Quelle: OLG Jena, Beschluss vom 29. November 2019 – 4 UF 175/19
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Eingestellt am 10.07.2025 von K. Milhahn
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