Neue Leitlinien des OLG Rostock zum 01.01.2022

Die Leitlinien des Oberlandesgerichtes Rostock wurden zum 1.1.2022 verändert. Das war nach der Änderung der Düsseldorfer Tabelle zu erwarten. Neben der Anpassung der Unterhaltsbeträge für die minderjährigen und volljährigen Kinder entsprechend der Düsseldorfer Tabelle gibt es zwei wesentliche Änderungen.

So wurde im Ehegattenunterhalt unter Ziffer 15.2 der vormals geltende Erwerbstätigenbonus von 1/7 auf 1/10 verringert. Das hat sich schon mit der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2022 angedeutet.

Darüber hinaus wurde hinsichtlich der berufsbedingten Aufwendungen die Kilometerpauschale für berufsbedingte Fahrten von 0,30 € pro gefahrene Kilometer auf 0,42 € pro gefahrene Kilometer erhöht. Damit wurde vom OLG dem Umstand Rechnung getragen, dass ich die Betriebskosten für Fahrzeuge deutlich erhöht haben.

Die Selbstbehaltssätze sind gleich geblieben. Diese wurden erst vor kurzem angepasst. Wie üblich finden Sie die neuen Leitlinien unter Service, aber auch hier.

Wenn Sie Fragen zum geänderten Unterhaltsrecht haben, fragen Sie gerne unsere Fachanwältin für Familienrecht Kristin Milhahn aus Rostock und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.



Eingestellt am 20.01.2022 von C. Meyer-Martin
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