<< Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022 | Scheidung in nur drei Monaten >> |
Neue Leitlinien des OLG Rostock zum 01.01.2022
So wurde im Ehegattenunterhalt unter Ziffer 15.2 der vormals geltende Erwerbstätigenbonus von 1/7 auf 1/10 verringert. Das hat sich schon mit der Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2022 angedeutet.
Darüber hinaus wurde hinsichtlich der berufsbedingten Aufwendungen die Kilometerpauschale für berufsbedingte Fahrten von 0,30 € pro gefahrene Kilometer auf 0,42 € pro gefahrene Kilometer erhöht. Damit wurde vom OLG dem Umstand Rechnung getragen, dass ich die Betriebskosten für Fahrzeuge deutlich erhöht haben.
Die Selbstbehaltssätze sind gleich geblieben. Diese wurden erst vor kurzem angepasst. Wie üblich finden Sie die neuen Leitlinien unter Service, aber auch hier.
Wenn Sie Fragen zum geänderten Unterhaltsrecht haben, fragen Sie gerne unsere Fachanwältin für Familienrecht Kristin Milhahn aus Rostock und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Eingestellt am 20.01.2022 von C. Meyer-Martin
Trackback

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock
Telefon: 0381- 383 281 39
Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de
Das Oberlandesgericht Jena hat in einem bedeutenden Beschluss vom 29. November ... [weiterlesen]
OLG Brandenburg entscheidet: Mehr Umgang heißt nicht automatisch weniger Unterhalt
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat am 29. Februar 2024 (Az.: 9 UF 40/2... [weiterlesen]
Osterferien – Eingeschränkte Erreichbarkeit
Liebe Mandantinnen und Mandanten, vom 22. bis 25. April 2025 ist die Kanzlei i... [weiterlesen]
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.