<< Anspruch auf ALG I nach der... sigkeitsregelung? (§ 145 SGB III) | Aktuelle Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern >> |
Kinderbonus oder Corona – Kindergeld und Kindesunterhalt
Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt ohne Antragserfordernis für alle Kinder, für die im Jahr 2020 zumindest für einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Das kann den Volljährigen treffen, der ab Juli kein Kindergeld mehr bezieht, genauso wie das Kind, welches erst im Dezember 2020 geboren wird.
Da dieser Kinderbonus die gleichen Voraussetzungen hat, wie das Kindergeld, ist dies auch Unterhaltsrechtlich so zu behandeln, wie Kindergeld im Unterhalt zu behandeln ist. Das heißt für den Unterhaltspflichtigen: Er kann vom üblichen Unterhaltszahlbetrag, den halben Kinderbonus abziehen. Das heißt die Unterhaltszahlung verringert sich für September um 100 € und im Oktober nochmals um 50 € je Kind.
Allerdings habe ich in einem Fall vor dem Amtsgericht in Güstrow schon eine abweichende Meinung einer Familienrichterin vernommen. Das bedeutet für den Unterhaltspflichtigen, dass es am besten ist, wenn das mit dem anderen Elternteil besprochen wird und Einvernehmen erzielt wird. Andernfalls muss man damit rechnen, dass es im Nachhinein Auseinandersetzungen darüber gibt. Der Nachteil ist, dass die Rechtsprechung sich dazu erst dann positioniert haben wird, wenn die wenn die Zahlungen längst erfolgt sind.
Haben Sie Fragen zum Kindesunterhalt und zur Verrechnung des Kindebonus mit künftigen Zahlungen von Kindergeld? Fragen Sie gern bei Rechtsanwalt Christoph Meyer-Martin aus Rostock an!
Eingestellt am 06.10.2020 von C. Meyer-Martin
Trackback
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock
Ihre Experten für Familienrecht und Sozialrecht
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock
Telefon: 0381 / 66 64 77 7
Telefax: 0381 / 66 64 77 8
Kanzlei Meyer-Martin
Waldemarstraße 20a
D-18057 Rostock
Telefon: 0381 / 66 64 77 7
Telefax: 0381 / 66 64 77 8
Kanzlei[at]Raemm.de
Freitag bleibt unsere Kanzlei in der Waldemarstraße wegen Urlaub und auswärtige... [weiterlesen]
Brückentage 04.10. + 01.11.24
An beiden Brückentagen sind die Schuldnerberatung und die Rechtsanwaltskanzlei ... [weiterlesen]
Die Kanzlei und die Schuldnerberatung sind am 09.08.2024 nicht besetzt!
Achtung, es ist Urlaubszeit und wir sind ein kleines Team, daher ---> >> ... [weiterlesen]
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.