Familienrecht: Was passiert mit den Haustieren im Falle der Trennung/Scheidung?

Das Amtsgericht Marburg hat über Haustiere im Rahmen einer Hausratsaufteilung entschieden (Beschluss v. 3.11.2023 – 74 F 809/23 WH):

Eine Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben nach § 1361a BGB findet auch im Hinblick auf Haustiere statt.
Bei der danach vorzunehmenden Billigkeitsentscheidung ist jedoch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass es sich bei dem Haushaltsgegenstand um ein Lebewesen handelt und deshalb Tierwohlkriterien ausschlaggebend sind.
In erster Linie ist bei einem Hund relevant, welcher der Ehegatten als Person bzw. „Rudelmitglied“ die Hauptbezugsperson des Tieres ist, andernfalls ist der Verbleib des Hundes in seinem bisherigen gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Der Herausgabeanspruch nach § 1361a I S. 1 BGB erfasst auch die dem Haustier zuzuordnenden Gegenstände.
Eine sofortige Wirksamkeit der Entscheidung nach § 209 II S. 2 FamFG analog ist anzuordnen, wenn eine sofortige Herausgabe des Haustiers dem Tierwohl am besten entspricht.

Allemal besser ist natürlich, man findet ohne gerichtliche Hilfe eine Lösung. Es kann ja zB auch eine wochenweise Betreuung des Haustieres im Wechsel stattfinden. Dennoch sind die Haustiere rechtlich sozusagen Hausrat.

Haben Sie Fragen dazu? Wenden Sie sich gern an Rechtsanwältin Kristin Milhahn aus Rostock, der Fachanwältin für Familienrecht!



Eingestellt am 28.02.2024 von A. Martin
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Ihre Ansprechpartnerin
Kristin Milhahn - Ihr Rechtsanwältin für Familienrecht in Rostock
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock
Sie finden uns in Rostock
Kanzlei Milhahn
Neuer Markt 17
D-18055 Rostock

Telefon: 0381- 383 281 39
Email: Kontakt (at) ra-milhahn.de

Google Bewertungen:
Google Bewertungen Ihrer Anwaelte in Rostock Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Vielen Dank.

News / Aktuelles
BGH stärkt Rechte von Ehegatten bei Nutzung der Ehewohnung nach Trennung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Beschluss vom 27. Novembe... [weiterlesen]

Zuordnung Kinderziehungszeiten im Zweifel zur Mutter, verfassungswidrig für die Väter?
Es gibt eine Norm im SGB VI, die ordnet im Zweifel rentenrechtlich gesehen, Kin... [weiterlesen]

Familienrecht: Was passiert mit den Haustieren im Falle der Trennung/Scheidung?
Das Amtsgericht Marburg hat über Haustiere im Rahmen einer Hausratsaufteilung e... [weiterlesen]