Ehewohnung nach Trennung: Ehepartner muss Kündigung zustimmen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 19.03.2021 entschieden, dass eine Ehefrau verpflichtet ist, der Kündigung des Mietvertrags der ehemaligen Ehewohnung zuzustimmen.

Die Eheleute lebten mit ihrem Sohn in einer großen Wohnung. Nach der Trennung im Januar 2019 zog der Ehemann mit dem Kind aus, zahlte aber weiterhin die Miete. Da die Ehefrau den Vertrag nicht alleine übernehmen wollte, verlangte er ihre Zustimmung zur Kündigung.

Das Gericht stellte klar: Nach einer endgültigen Trennung kann ein Ehepartner die Zustimmung des anderen verlangen, wenn keine Unterhaltsgründe entgegenstehen. Zwar gebietet eheliche Solidarität eine Übergangsfrist zur Neuorientierung, nach über einem Jahr war diese jedoch abgelaufen.

Die Einwände der Ehefrau, die Mietzahlungen seien als Unterhalt zu werten oder sie könne keine neue Wohnung finden, ließ das Gericht nicht gelten.

Wer nach der Trennung in der Ehewohnung bleibt, muss damit rechnen, dass der andere Partner die Kündigung verlangt, auch schon vor der Scheidung.

Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.03.2021, Az. 477 F 23297/20 RI



Eingestellt am 14.09.2025 von K. Milhahn
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