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Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022
Nun ist es doch schneller gegangen als gedacht. Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2022 wurde veröffentlicht. Sie können diese hier als PDF einsehen.
Entgegen meiner ursprünglichen Mutmaßung hat das OLG Düsseldorf die Tabelle tatsächlich fortgeschrieben. Es gibt jetzt 15 Einkommensstufen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 € monatlich. Dies entspricht dem doppelten Höchstsatz des gesetzlichen Mindestunterhaltes und damit einem Satz von 200 %.
Entgegen meiner ursprünglichen Mutmaßung hat das OLG Düsseldorf die Tabelle tatsächlich fortgeschrieben. Es gibt jetzt 15 Einkommensstufen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 € monatlich. Dies entspricht dem doppelten Höchstsatz des gesetzlichen Mindestunterhaltes und damit einem Satz von 200 %.
Der Erwerbstätigen-Bonus wurde in der Düsseldorfer Tabelle, wie angekündigt, auf ein Zehntel angepasst. Die Umsetzung wird durch das Oberlandesgericht Rostock in seinen Leitlinien erfolgen. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Rostock sind bis heute nicht überarbeitet worden. Sobald dies der Fall ist, werden wir dies selbstverständlich mitteilen.
Haben Sie Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gern, Herr RA Meyer-Martin aus Rostock ist Fachanwalt für Familienrecht und gern für Sie da!
Eingestellt am 14.12.2021 von C. Meyer-Martin
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