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BGH: Wohngemeinschaft senkt den Selbstbehalt beim Kindesunterhalt nicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20.11.2024 entschieden, dass Eltern, die Kindesunterhalt zahlen müssen und in einer Wohngemeinschaft leben, ihr Existenzminimum (sogenannter Selbstbehalt) grundsätzlich behalten können. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen nicht automatisch steigen, nur weil die Wohnkosten bei einer WG niedriger sind.
Der BGH betont, dass es jedem Unterhaltspflichtigen freisteht, wie er das ihm verbleibende Geld verwendet; auch wenn er günstiger wohnt, darf er nicht mehr für das Kind abgeben. Eine Kürzung des Selbstbehalts kommt erst dann in Frage, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem Partner oder einer Partnerin in einer festen Lebensgemeinschaft lebt und dadurch tatsächlich Kosten spart.
Die Entscheidung schafft mehr Rechtssicherheit und grenzt klar ab, unter welchen Bedingungen eine Anpassung des Selbstbehalts tatsächlich erfolgen darf.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.11.2024, XII ZB 78/24
Eingestellt am 28.10.2025 von K. Milhahn
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