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Aktuelle Corona-Regeln auf einen Blick!
Außenbereich
Im Außenbereich wird es keine Maskenpflicht mehr geben, sondern nur noch die dringende Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger zum Tragen einer Maske, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Innenbereich
Im Innenbereich ist die Ansteckungsgefahr größer, deshalb soll es innen bei den bestehenden Maskenpflichten bleiben. Das gilt zum Beispiel beim Einkaufen, in Bus und Bahn, beim Museumsbesuch und bei Veranstaltungen im Innenbereich.
Innen werden aber die Testpflichten ausgesetzt. Eine Testpflicht gibt es künftig nur noch bei der
- Anreise zum Urlaub
- beim Besuch von Clubs und Diskotheken, die dafür auch wieder für Tanzveranstaltungen öffnen können
- bei größeren Veranstaltungen
Ansonsten wird die Testpflicht ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können also künftig ohne Test
- zum Friseur oder zur Kosmetik gehebn
- im Fitnesstudio trainieren
- in den Innenbereichen von Hotels und Gaststätten essen und trinken
- zu Innenveranstaltungen gehen
Veranstaltungen
Größere Veranstaltungen mit bis zu 15.000 Personen werden wieder zugelassen
Allerdings gibt es bei solchen Veranstaltungen, die über die bisherigen Grenzen von 1.250 Personen innen und 2.500 Personen außen hinausgehen, eine Testpflicht. Im Innenbereich gilt zusätzlich eine Maskenpflicht.
Auf dieser Grundlage können dann auch Volksfeste, wie die Hanse Sail, organisiert werden.
Ampel-Erlass aktualisiert
Zugleich hat die Landesregierung den Ampel-Erlass aktualisiert. Er regelt, was passiert, wenn es in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt einen lokalen Ausbruch geben sollte:
dann werden dort - je nach Stufe - die Test- und Maskenpflichten schrittweise wieder in Kraft gesetzt
Kontaktbeschränkungen können verschärft werden
größere Veranstaltungen sind dann nicht mehr möglich.
Quelle: Regierungsportal M-V
Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie gern Ihre Rechtsanwälte Martin & Meyer-Martin aus Rostock an!
Eingestellt am 16.07.2021 von A. Martin
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