Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vorab: Ich, Rechtsanwalt Christoph Meyer-Martin habe den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert. Den Fachanwaltstitel dafür habe ich jedoch nicht beantragt.

Gleichwohl und insbesondere im Zusammenhang mit einer Scheidung ist die Fortbildung von entscheidendem Vorteil. Der Lehrgang enthält neben dem Mietrecht für Wohnungen und Gewerberäume auch das Recht zum Wohnungseigentum, also klassischer Weise dem Recht, dem die Besitzer von Eigentumswohnungen unterworfen sind. Es sind aber auch Grundzüge zum Immobilienrecht, dem zugehörigen Steuerrecht und dem Vollstreckungsrecht enthalten.

Dies kann im Zusammenhang mit einer Scheidung eine erhebliche Rolle spielen.

Was wird aus der gemeinsamen Mietwohnung? Wie geht man mit Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen um? Sind die Abrechnungen korrekt? Kann der Vermieter die Wohnung kündigen, weil einer der Ehegatten nicht weiter in der Wohnung wohnt? Kann der Mietvertrag abgeändert werden auf den Ehegatten, der in der Wohnung verbleibt?

Häufig haben Ehepaare auch eine Immobilie zu gemeinsamen Nutzung erworben. Im Falle einer Scheidung sollte dazu eine Lösung gefunden werden. Eine solche Lösung kann vom gemeinschaftlichen Verkauf, über die Übernahme der Immobilie von einem der Ehegatten bis zur Teilungsversteigerung alles sein. Eine weitere wichtige Frage ist auch, wie man mit dem aufgenommen gemeinsamen Immobiliendarlehen umgeht. Eine finanzielle Auseinandersetzung wirkt sich dabei auf die Berechnung des Zugewinnausgleichs aus.

Daneben sind natürlich Immobilien zu berücksichtigen, die im Eigentum von nur einem Ehegatten stehen, die möglicherweise auch nicht selbst genutzt sind, sondern als Kapitalanlage erworben wurden, oder im Wege des Erbes in das Vermögen eines der Ehegatten gekommen sind.

Noch einmal anders wird eine Immobilie behandelt werden müssen, die zum Betriebsvermögen eines Unternehmens einer der Ehegatten hinzuzurechnen ist. Vieles wird sich nur über den Zugewinnausgleich regeln lassen. Dabei sind genaue Kenntnisse des Immobilienrechtes erforderlich.

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