Beispielrechnung für Kindesunterhalt
Namen der nur Unterhaltspflichtigen: Beispielsvater
Namen des Kindes: Einzelkind,
geb. 11.02.2010, 9 Jahre alt
Nettoeinkommen des Beispielsvater:
Bruttolohn: 2.750,00 Euro
LSt-Klasse 1, Kinderfreibeträge 0,5
Zusatzbeitrag zu KV 0,9 %
Lohnsteuer: -356,16 Euro
Solidaritätszuschlag:-14,61 Euro
Rentenversicherung (18,6 % / 2)-255,75 Euro
Arbeitslosenversicherung (2,5 % / 2) -34,38 Euro
Krankenversicherung: (14,6%/2 + 0.9%/2) -213,13 Euro
Pflegeversicherung (AN-Anteil 1,525 %) -41,94 Euro ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Nettolohn: 1.834,03 Euro
Nebenrechnung: Wohnvorteil 700,00 Euro
Darlehsrate -499,58 Euro ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
200,42 Euro
Naturaleinkommen (Wohnwert) 200,42 Euro
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
insgesamt 2.034,45 Euro
Nebenrechnung:
Axa Riester-Rente 110,00 Euro
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
unterhaltsrechtliches Einkommen 1.924,45 Euro
Kinder
Einzelkind, 9 Jahre
Einzelkind lebt bei dem anderen Elternteil. Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von 194,00 Euro
Berechnung des Kindesunterhalts
Aus dem Einkommen von Beispielsvater in Höhe von 1.924,45 Euro ergibt sich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2019 Gruppe 2: 1901-2300. Es erfolgt eine Höhergruppierung wegen nur einer Unterhaltsverpflichtung in die Gruppe 3: 2301-2700
Tabellenunterhalt DT 3 Einkommensstufe /2 Alterstufe . . . 447,00 Euro
abzüglich ½ Kindergeld . . . . -97,00 Euro
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
. . . . 350,00 Euro
Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 1.080,00 Euro. Der Beispielsvater zahlt an das
Einzelkind 350,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist, wie Unterhalt berechnet wird. Es ist zudem ein sehr einfacher Fall, weil nur eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Egal, ob Sie Unterhalt zahlen müssen oder das Kind vertreten, welcher Unterhalt beanspruchen kann. Zumindest eine Beratung durch mich, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Rostock ist in meist sinnvoll. Da können Sie erfahren was vom Einkommen abgezogen werden kann und darf und ob sich dies überhaupt auswirkt. Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, mich anzuschreiben!

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