Beispielrechnung für Kindesunterhalt

Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Kindesunterhalt. Wir haben zugrunde gelegt, dass der Vater unterhaltspflichtig ist und ein Bruttoeinkommen in Höhe von 2.570 € erzielt. Daneben ist er Eigentümer eines Hauses, welches er selbst bewohnt und für das er noch ein Darlehen von monatlich 499,58 € zurückführt. Eine vergleichbare Wohnung würde den Vater 700 € monatlich kosten. Er zahlt Unterhalt für ein Kind. Die Berechnung des Unterhalts erfolgt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle (Stand Mai 2019) und nach den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Rostock.

Namen der nur Unterhaltspflichtigen: Beispielsvater

Namen des Kindes: Einzelkind,
geb. 11.02.2010, 9 Jahre alt

Nettoeinkommen des Beispielsvater:
Bruttolohn: 2.750,00 Euro
LSt-Klasse 1, Kinderfreibeträge 0,5
Zusatzbeitrag zu KV 0,9 %
Lohnsteuer: -356,16 Euro
Solidaritätszuschlag:-14,61 Euro
Rentenversicherung (18,6 % / 2)-255,75 Euro
Arbeitslosenversicherung (2,5 % / 2) -34,38 Euro
Krankenversicherung: (14,6%/2 + 0.9%/2) -213,13 Euro
Pflegeversicherung (AN-Anteil 1,525 %) -41,94 Euro ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Nettolohn: 1.834,03 Euro

Nebenrechnung: Wohnvorteil 700,00 Euro
Darlehsrate -499,58 Euro ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
200,42 Euro

Naturaleinkommen (Wohnwert) 200,42 Euro
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
insgesamt 2.034,45 Euro

Nebenrechnung:
Axa Riester-Rente 110,00 Euro
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
unterhaltsrechtliches Einkommen 1.924,45 Euro

Kinder
Einzelkind, 9 Jahre
Einzelkind lebt bei dem anderen Elternteil. Der andere Elternteil erfüllt die Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil erhält das Kindergeld von 194,00 Euro

Berechnung des Kindesunterhalts

Aus dem Einkommen von Beispielsvater in Höhe von 1.924,45 Euro ergibt sich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2019 Gruppe 2: 1901-2300. Es erfolgt eine Höhergruppierung wegen nur einer Unterhaltsverpflichtung in die Gruppe 3: 2301-2700

Tabellenunterhalt DT 3 Einkommensstufe /2 Alterstufe . . . 447,00 Euro
abzüglich ½ Kindergeld . . . . -97,00 Euro
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
. . . . 350,00 Euro

Das Resteinkommen unterschreitet nicht den notwendigen Selbstbehalt von 1.080,00 Euro. Der Beispielsvater zahlt an das
Einzelkind 350,00 Euro.

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel ist, wie Unterhalt berechnet wird. Es ist zudem ein sehr einfacher Fall, weil nur eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Egal, ob Sie Unterhalt zahlen müssen oder das Kind vertreten, welcher Unterhalt beanspruchen kann. Zumindest eine Beratung durch mich, Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Rostock ist in meist sinnvoll. Da können Sie erfahren was vom Einkommen abgezogen werden kann und darf und ob sich dies überhaupt auswirkt. Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht, mich anzuschreiben!


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