Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich eine schwächere Position als Arbeitgeber. Dies versucht das Arbeitsrecht mit seinen Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen in Deutschland auszugleichen.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten usw. und Arbeitgebern auf der anderen Seite). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Das Arbeitsrecht ist sehr arbeitnehmerfreundlich.

Wesentlich häufiger bearbeitet ein Anwalt das Individualarbeitsrecht als das Kollektivarbeitsrecht, aber auch da gibt es natürlich Spezialisierungen.

Als Anwältin vertrete ich Sie in allen Belangen des Individualarbeitsrechtes, also um alle Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Haben Sie Fragen zur Arbeitszeit, den Gesetzen, zu Abmahnungen und Kündigungen, zu Eingruppierungen oder zu Urlaubsansprüchen, dann kontaktieren Sie mich gern.


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