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Wann ist nach einem Insolvenzverfahren die Schufa zur Löschung verpflichtet?
OLG Schleswig bestätigt seine Rechtsprechung und die niedrigerer Gerichte, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen.
Der Kläger kann von der Schufa die Unterlassung der Verarbeitung der Informationen zu seinem Insolvenzverfahren sechs Monate nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens verlangen. Nach Ablauf dieser Frist überwiegen die Interessen und Grundrechte des Klägers gegenüber den berechtigten Interessen der Schufa.
Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Juni 2022, Az. 17 U 5/22
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Eingestellt am 22.06.2022 von A. Martin
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