CoronaNews der Landesregierung: Was gilt bis zum 20. Dezember? Das sollten Sie wissen:

Kontakt­beschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.

Es kann also beispielsweise eine Familie mit einem fast schon erwachsenen Kind auf ein befreundetes Paar treffen. Ebenso möglich ist das Treffen von 2 Familien mit je 2 Kindern, wenn die Kinder das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben.


Keine Partys:
Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.


Hochzeiten und Trauerfeiern:
Hochzeiten können im November mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus unterschiedlichen Hausständen stattfinden.

Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben offen. Schließungen gibt es nur, wenn Corona-Fälle in der jeweiligen Bildungs­einrichtung dies erforderlich machen. Neu ist, dass Schulklassen im Rahmen des außerschulischen Unterrichts wieder Theateraufführungen und Konzerte besuchen können.

Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.

Ausflüge und Familien­besuche aus anderen Bundesländern: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind in November verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.

Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.

Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Einzelhandel: Der Einzelhandel hat geöffnet.


Freizeit:
Auch viele Freizeit­einrichtungen müssen im November schließen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Offen haben die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks. Familien und Kinder können die Außen­spiel­plätze nutzen.

Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich. Eine besondere Regel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre. Hier können Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten, wenn die Infektionslage vor Ort dies zulässt. Profisport­veranstaltungen dürfen im November nur ohne Publikum stattfinden.

Quelle: Regierungsportal M-V

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gern an! Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht und Sozialrecht in Rostock!



Eingestellt am 30.11.2020 von A. Martin
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