Corona-Lockerungen ab 11.06.2021!

Folgende Öffnungen sind landesweit ab Freitag, dem 11. Juni, geplant:

- Kontaktbeschränkungen: Aufhebung der strikten Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Empfehlung, die Zahl der Kontakte möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten. Weiterhin verboten sind Gruppenfeiern in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel in Parks oder am Seeufer.

- Private Feiern: Private Zusammenkünfte sind künftig in Gaststätten (im abgetrennten Bereich) mit bis zu 100 Personen möglich, im privaten Bereich mit bis zu 30 Personen. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen jeweils nicht mit.

- Tanzen: Im Rahmen von privaten Zusammenkünften in Gaststätten künftig ausdrücklich erlaubt. Weiterhin nicht möglich sind Tanzveranstaltungen in Clubs, Diskotheken oder anderen gastronomischen Einrichtungen.

- Öffnung von Hallen- und Spaßbädern und Saunen für die Allgemeinheit sowie in Hotels mit Testpflicht

- Öffnung von Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Indoor-Freizeiteinrichtungen mit Testpflicht

- Öffnung der Zirkusse

- Öffnung der Kinos mit Sitzabstand, Personenbegrenzung und Testpflicht

- Zulassung des Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetriebs im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten - auch mit Zuschauenden

- Öffnung von Spezialmärkten und Jahrmärkten ohne Volksfest­charakter (z.B. Flohmärkte, Handwerkermärkte)

- Zulassung von Auftritten von Chören und Musikensembles

- Zulassung von Messen

- Hochzeiten/Trauerfeiern/Beisetzungen:
Erhöhung der Personenzahlen bei Trauungen und Trauerfeiern auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bei Trauungen und Beisetzungen im Freien auf 100 Personen

- Demonstrationen: Erhöhung der Personenzahl auf 400 unter freiem Himmel und 200 in geschlossenen Räumen (mit Ausnahmegenehmigung jeweils höhere Personenzahl)

- Gruppenangebote (z.B. in Musikschulen, in der Jugendarbeit, beim Sport, bei Chören): Erhöhung der Gruppengrößen auf 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich

- Veranstaltungen: Erhöhung der Personenzahlen auf 600 Personen im Freien und 200 im Innenbereich – jeweils mit Sitzplatz, im Innenbereich zusätzlich mit Maske und Test

Kleinere Veranstaltungen: Bis 250 Personen im Außenbereich auch ohne Sitzplatzpflicht, aber mit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird

Größere Veranstaltungen: Veranstaltungen im Innenbereich (nur Sitzplätze) bis max. 1.250 Personen und im Außenbereich bis 2.500 Personen mit Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt

- Wegfall der Maskenpflicht:
in der Schule (im Unterricht) und im Hort, bei Veranstaltungen im Freien am Sitzplatz mit Abstand

- Wegfall des Testerfordernisses: bei Veranstaltungen im Freien

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gern an! Ihre Rechtsanwälte Martin & Meyer-Martin aus Rostock!



Eingestellt am 10.06.2021 von A. Martin
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