Aktuelle Corona-Regeln und Verordnung M-V bis 18.04.2021:

Fazit: keine Lockerungen, Tourismus und Kultur bleiben geschlossen, Verschärfungen ab bestimmter Inzidenzen:

So werden in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Zahl von 100 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird und dies auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, künftig nächtliche Ausgangssperren verhängt. In diesem Fall dürfen die Bürgerinnen und Bürger das eigene Haus/die eigene Wohnung/das eigene Grundstück in der Zeit von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nur mit triftigem Grund verlassen. Als triftiger Grund gilt beispielsweise der Weg zur Arbeits­stätte oder von der Arbeits­stätte nach Hause, der Weg zum Arzt oder die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger. Nicht möglich sind private Treffen. Auf diese Weise sollen Kontakte reduziert und das Infektions­geschehen eingedämmt werden.

Weiter ausgebaut werden sollen die Test­kapazitäten im Land. "Wir wollen jedem Bürger und jeder Bürgerin anbieten, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen", sagte Schwesig. In den letzten beiden Wochen seien die Test­möglich­keiten bereits deutlich ausgebaut worden. Eine Übersicht über die Test­möglich­keiten finden Sie hier.

Ein maximal 2Für de4 Stunden alter Schnelltest aus der Apotheke oder dem Testzentrum oder ein aktueller Selbsttest ist künftig Voraus­setzung für die Inanspruch­nahme bestimmter Dienstleistungen.

So muss ab dem 31. März beim Friseur­besuch oder der Inanspruch­nahme anderer körpernaher Dienst­leistungen ein aktueller Test vorgelegt werden.
Ab dem 6. April muss ein solcher Test beim Besuch bestimmter Bereiche des Einzelhandels (Einkaufen nach Termin), beim Fahr­unterricht sowie beim Besuch von derzeit zugelassenen Veranstaltungen, wie Berufs­bildungs­messen, vorgelegt werden.
In Rostock, wo die Infektions­zahlen noch niedriger sind, tritt diese Regelung erst zum 10. April in Kraft.
Im Kreis Ludwigslust-Parchim, der Hochrisikogebiet ist, gelten die Regeln bereits seit dem 29. März.

Weiterhin wurde beschlossen, dass bei gemein­samen Autofahrten von Personen aus unter­schiedlichen Haushalten für Beifahrer und Mitfahrer die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Lediglich der Fahrer bzw. die Fahrerin ist hiervon aus Sicherheits­gründen ausgenommen.

Hier die aktuelle Corona-Verordnung, welche bis 18.04.2021 gilt:

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf

Quelle: regierung-mv.de

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gern an, Ihre Rechtsanwälte Anja Martin und Christoph Meyer-Martin aus Rostock!



Eingestellt am 01.04.2021 von A. Martin
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