Sie haben eine Kündigungsschreiben erhalten?

Sie wurden in der Probezeit oder in einem befristeten / unbefristeten Arbeitsverhältnis gekündigt?

Ich, Frau Rechtsanwältin Anja Martin prüfe, ob die Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben richtig berechnet wurde, ich prüfe die Wirksamkeit der Kündigung im rechtlichen Sinne. Ich bin Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Rostock.

Ich vertrete Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich (bei Kündigungsschreiben, Abmahnungsschreiben) oder bei einer Kündigungsschutzklage auch gerichtlich vor dem Arbeitsgericht. Ihr Anliegen und Ihr Wille, wie es weiter gehen soll, ist Grundlage meines Handelns.

Sie wollen gegen ein Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers vorgehen?

Eine Kündigungsschutzklage muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Die Rechtsanwaltskosten einer Kündigungsschutzklage zahlt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht jede Partei selbst. Das heißt, dass die Kosten auch nicht im Falle des Gewinnens von der Gegenseite erstattet werden.

Die Kosten übernehmen aber dafür vorgesehene Rechtschutzversicherungen.

Prozesskostenhilfe (PKH) kann – auch über uns – ebenso dafür beantragt werden.

Selbstverständlich vertrete ich auch in allen anderen Bereichen des Arbeitsrechts Ihre Interessen. Bei Fragen zu Abmahnungen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Fragen zu Lohn / Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, Problemen mit Mobbing oder anderweitige Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis bin ich für Sie da und berate Sie gern.


Ihre Ansprechpartner
Kanzlei Meyer-Martin - Ihr Rechtsanwälte für Familienrecht in Rostock
Ihre Experten für Familienrecht und Sozialrecht
Sie finden uns in Rostock
Kanzlei Meyer-Martin
Waldemarstraße 20a
D-18057 Rostock

Telefon: 0381 / 66 64 77 7
Telefax: 0381 / 66 64 77 8

Kanzlei[at]Raemm.de

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