In eigener Sache... Anerkennung als Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Anerkennung als Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 Absatz 1 Nr. InsO
Anerkennung als Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 Absatz 1 Nr. InsO

Wir arbeiten ja schon mehr als 14 Jahre mit der ADN Schuldner- und Insolvenzberatung gGmbH in Hamburg zusammen.

Nun haben wir, mit und für uns, als Rechtsanwälte - namentlich ausdrücklich benannt - eine Anerkennung als geeignete Stelle im Sinne von § 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Wir freuen uns darüber. Das wird uns die Möglichkeit geben, künftig unsere Mandanten noch besser zu betreuen. Wir arbeiten daran, dass wir nun auch eien öffentliche Förderung dieser Tätigkeit erhalten.

Ihre
Anja Martin
(Fachanwältin für Sozialrecht)
und
Christoph Meyer-Martin
(Fachanwalt für Familienrecht)



Eingestellt am 26.09.2019 von C. Meyer-Martin
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