Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsvereinbarung oder Trennungsvertrag

Anwalt für Familienrecht in Rostock

Die Scheidungsfolgenvereinbarung, die auch Trennungsvereinbarung oder „unjuristischer“, Trennungsvertrag genannt wird, ist eine Unterform des Ehevertrages. Nur wird die Scheidungsfolgenvereinbarung im Gegensatz zum Ehevertrag klassisch erst nach erfolgter Trennung der Ehegatten ausgearbeitet.

Ein Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung muss bei Anwesenheit beider Ehegatten vor dem Notar geschlossen werden. Dann ist eine solche Vereinbarung in der Regel auch nicht mehr im Nachhinein angreifbar.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung dient zur Regelung aller möglichen Scheidungsfolgen. Insbesondere werden in diesen Vereinbarungen, die Rechtsverhältnisse an Immobilien der Ehegatten geregelt. Dabei ist es unerheblich, ob dem Ehemann das Haus (oder die Eigentumswohnung), der Ehefrau oder beiden gemeinsam gehört. Auch wenn vor der Ehe bereits ein Immobilienbesitz gegeben war, kann dies ein Regelungserfordernis verursachen.

Weitere Themen für Scheidungsfolgenvereinbarungen sind die Feststellung und Zahlung von Zugewinnausgleichsansprüchen, Regelungen betreffend den Versorgungsausgleich, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt sowie die Aufteilung von Hausrat.

Letztlich sind den Vertragsbestandteilen in der notariellen Vereinbarung keine Grenzen gesetzt, denn die Eheleute sind relativ frei in den Vereinbarungen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass beide Ehegatten sich einig sein müssen. Wenn ein Ehevertrag / eine Scheidungsvogelvereinbarung bzw. Trennungsvereinbarung ausgewogen ist und die Interessen beider Ehegatten berücksichtigt, kann ein solcher Vertrag auch nicht im Nachhinein angegriffen werden. Ein Vertrag, der nur die Belange eines Ehegatten berücksichtigt, ist jedoch angreifbar.

Wir verstehen es als unsere Aufgabe die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung zu treffen, die Ihre Belange am ehesten berücksichtigt. Durch unsere Erfahrungen aufgrund einer Vielzahl von abgeschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarungen in Zusammenarbeit mit mehreren Notaren in Rostock sind wir hier auch besonders qualifiziert.

Im Idealfall kann die Vermögensauseinandersetzung am Ende einer Ehe nachhaltig durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden und so (weitere) gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Wenn alle Scheidungsfolgen geregelt werden konnten, ist die eigentliche Scheidung bei Gericht nur noch eine Formalie, die im besten Fall in zwei bis drei Monaten abgeschlossen ist.

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